Update: Erhöhung monetärer Schwellenwerte der Unternehmensgrößenklassen
Der Bundesrat hat die Erhöhung der monetären Schwellenwerte der Unternehmensgrößenklassen im Handelsgesetzbuch (HGB) gebilligt. Am 22. März 2024 stimmte er dem Gesetz zu, das der Deutsche Bundestag bereits am 22. Februar 2024 verabschiedet hatte. Die aktualisierten Schwellenwerte müssen nun für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, zwingend angewendet werden. Unternehmen haben zudem die Option, die angehobenen Schwellenwerte freiwillig auf Jahres- und Konzernabschlüsse und (Konzern-)Lageberichte anzuwenden, die bereits nach dem 31. Dezember 2022 begonnen haben.