Steuerstrafrecht
So kompliziert manche Lage auch erscheinen mag, wir stehen Ihnen selbst in schwierigen steuerstrafrechtlichen Fallkonstellationen zur Seite. Für den Fall, dass bereits die Steuerfahndung bzw. Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet sind, unterstützen wir Sie mit unserem steuerfachlichen Know-how und arbeiten eng mit Strafverteidigern zusammen. Entscheidend ist jedoch, einen möglichen strafrechtlichen Vorwurf erst gar nicht aufkeimen zu lassen. Welche präventiven Maßnahmen zu ergreifen sind und wie man diese umsetzt, ist Teil unseres integrierten Beratungsansatzes.