Steuerstrafrecht

So kompliziert manche Lage auch erscheinen mag, wir stehen Ihnen selbst in schwierigen steuerstrafrechtlichen Fallkonstellationen zur Seite. Für den Fall, dass bereits die Steuerfahndung bzw. Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet sind, unterstützen wir Sie mit unserem steuerfachlichen Know-how und arbeiten eng mit Strafverteidigern zusammen. Entscheidend ist jedoch, einen möglichen strafrechtlichen Vorwurf erst gar nicht aufkeimen zu lassen. Welche präventiven Maßnahmen zu ergreifen sind und wie man diese umsetzt, ist Teil unseres integrierten Beratungsansatzes.

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Ihr Kontakt

Roland W. Graf

Rechtsanwalt und Steuerberater

Stefan Heinrichshofen

Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht

Christian T. Stempfle

Rechtsanwalt und Solicitor (England und Wales)

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