Sollte es doch einmal zu Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung kommen, haben Sie in uns einen erfahrenen und durchsetzungsstarken Partner. Im Konfliktfall vertreten wir Sie vor dem Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof bis hin zum EuGH. Damit es erst gar nicht so weit kommt, holen wir bei Bedarf auch verbindliche Auskünfte oder verbindliche Zusagen ein.