Einführung der Wirtschaftsidentifikationsnummer

Im November 2024 wurde eine wichtige Neuerung für alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland eingeführt: Die sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese Änderung betrifft natürliche Personen, die als Unternehmer oder Freiberufler tätig sind sowie juristische Personen und Personengemeinschaften. Die W-IdNr. besteht aus dem Länderkürzel DE, gefolgt von neun Ziffern und einem fünfstelligen Unterscheidungsmerkmal, das einzelne Betriebe oder Tätigkeiten identifiziert (z. B. DE123456789-00001). Werden mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt, werden ab 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale vergeben.

Vergabe und Anwendung

Die Vergabe der W-IdNr. erfolgt stufenweise durch das Bundeszentralamt für Steuern und muss nicht gesondert beantragt werden. Sie dient einerseits zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Andererseits wird sie für das Unternehmensbasisdatenregister verwendet und soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Behörden reduzieren, indem elektronische Datenverarbeitungen registerübergreifend wirtschaftlicher gestaltet werden. Ab Bekanntgabe der W-IdNr. ist die Angabe der Nummer bei gesetzlichen Anforderungen möglich, jedoch in den elektronischen Vordrucken der Steuererklärungen bis 2026 nicht verpflichtend. Wirtschaftlich Tätige erhalten die W-IdNr. zusätzlich zu ihrer Steuer-Identifikationsnummer, um den betrieblichen Bereich von der privaten Sphäre zu trennen. Auch die Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bleiben neben der W-IdNr. bestehen und sind mit dieser nicht zu verwechseln.

Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer stellt einen bedeutenden Schritt zur Vereinfachung administrativer Prozesse dar und soll mittelfristig durch erleichterte Kommunikation zur Entlastung der Unternehmen beitragen.