Unternehmensbesteuerung | Die steuerpolitischen Wahlprogramme der Parteien
Bundestagswahl 2025
Die Besteuerung von Unternehmen ist – kaum verwunderlich – ein zentrales Thema im anstehenden Wahlkampf. Nachfolgend findet sich ein Vergleich der aktuell vorliegenden Wahlprogramme zu diesem Thema.
CDU/CSU
Die CDU/CSU setzt sich für eine wettbewerbsfähige Unternehmensbesteuerung ein und verfolgt das Ziel, die Steuerbelastung auf einbehaltene Gewinne auf maximal 25% zu begrenzen. Für Personengesellschaften soll das Optionsmodell und die Thesaurierungsbegünstigung wesentlich verbessert werden. Um Unternehmen auch tariflich zu entlasten, plant die Union eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten zur Verlustverrechnung verbessert und die Mindestbesteuerung abgeschafft werden. Die Modernisierung der Abschreibungsregeln und die Einführung von Turboabschreibungen sind weitere Maßnahmen, die Wachstumsimpulse setzen sollen. Ein weiteres Augenmerk liegt auf dem Abbau von Bürokratie, um den Unternehmensalltag zu erleichtern, beispielsweise durch die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege.
SPD
Die SPD strebt keine pauschale Steuersatzsenkung an, sondern möchte gezielt durch Investitionsanreize für Entlastung sorgen. Im Rahmen einer Investitionsprämie soll der Staat 10% der Anschaffungskosten, etwa für klimafreundliche Technologien, durch Steuererstattungen übernehmen. Für Personengesellschaften, die ihre Gewinne reinvestieren, sind steuerliche Entlastungen vorgesehen. Zudem plant die SPD die Einführung einer neuen Rechtsform, der „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“, um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Weiter setzt auch die SPD auf Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Bündnis 90 / Die Grünen
Die Grünen schlagen – ähnlich wie die SPD – die Einführung einer befristeten, unbürokratischen Investitionsprämie von 10% vor. Diese soll Investitionen fördern, direkt mit der Steuerschuld der Unternehmen verrechnet werden und bei Überschreiten der Steuerschuld als Auszahlung erfolgen. Ein weiterer wichtiger Aspekt besteht in der grundsätzlichen Förderung von Investitionen in Klimaschutz und Energieeffizienz, die steuerlich begünstigt werden sollen. Dazu soll der Zugang zu Wagniskapital erleichtert werden, um jungen innovativen Unternehmen bessere finanzielle Rahmenbedingungen zu bieten. Geplant ist ferner, den Solidaritätszuschlag in den Einkommensteuertarif zu integrieren. Zudem liegt der Fokus auf dem Abbau von Bürokratie, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Flankierend soll die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben werden, um Abläufe effizienter und einfacher zu gestalten.
FDP
Die FDP fordert eine deutliche Senkung der Unternehmenssteuerbelastung auf unter 25% sowie die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Sie engagiert sich für eine Entbürokratisierung des deutschen Steuerrechts und möchte die Gewerbesteuer durch eine international systemtaugliche Alternative ersetzen. Zudem setzt sich die FDP für die Einführung der steuerlichen Absetzbarkeit fiktiver Eigenkapitalzinsen ein, um die Ungleichbehandlung von Eigen- und Fremdkapitalzinsen zu beenden. Weiter sollen Unternehmen einen unbeschränkten Verlustvortrag und eine Erweiterung des Verlustrücktrags erhalten. Schließlich sind Sonderabschreibungen für bewegliche Wirtschaftsgüter und Immobilien geplant, um Investitionen zu fördern.
AfD
Die AfD fordert eine Senkung der Unternehmenssteuern auf ein international konkurrenzfähiges Niveau sowie die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Sie setzt sich für die Abschaffung aller CO2-Abgaben ein und plädiert für eine Reduktion der Energie- und Stromsteuer. Um eine gleichmäßige steuerliche Behandlung aller Unternehmensformen zu gewährleisten, strebt die AfD eine rechtsformneutrale Besteuerung an. Darüber hinaus ist eine Entbürokratisierung vorgesehen, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die wirtschaftliche Effizienz zu steigern.
DIE LINKE
DIE LINKE strebt eine umfassende Reform des Steuerrechts an. Dazu gehört die Erhöhung der Körperschaftsteuer und des globalen Mindeststeuersatzes auf jeweils 25%. Ebenso sollen die Bemessungsgrundlagen, etwa durch die Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen, erweitert werden. Um Gewinnverschiebungen ins Ausland zu verhindern, soll eine Quellensteuer am Ort der wirtschaftlichen Aktivität eingeführt werden, einschließlich einer 50%igen Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzabgaben, die in Staaten fließen, die nicht am Informationsaustausch teilnehmen. Zudem soll die virtuelle Betriebsstätte im Steuerrecht verankert werden. Flankierend fordert DIE LINKE die Pflicht zur länderweisen Offenlegung von Kerndaten wie Wertschöpfung, Umsätze, Gewinne und Steuerzahlungen transnationaler Unternehmen sowie Maßnahmen zur Einschränkung der Steuervermeidung über Stiftungen.
Die Gewerbesteuer soll zu einer Gemeindewirtschaftsteuer reformiert werden, in welche auch gutverdienende Selbstständige und Freiberufler einbezogen werden sollen. Dabei soll der Freibetrag um 30.000 Euro erhöht und die Gewerbesteuerumlage abgeschafft werden. Schließlich fordert DIE LINKE die Einführung einer Übergewinnsteuer in Höhe von 90% auf alle Krisenprofite, um sicherzustellen, dass außergewöhnliche Gewinne in Krisenzeiten angemessen besteuert werden.
BSW
Das Wahlprogramm des BSW umfasst wesentliche Änderungen in der Besteuerung von Unternehmen, die darauf abzielen, eine gerechtere Steuerlastverteilung zu erreichen und die Möglichkeiten von Konzernen zur internationalen Gewinnverlagerung und Reduktion der Steuerlast zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund sollen die Entgelte für Schulden sowie Lizenzen an Holdinggesellschaften im Ausland bei der Berechnung der Gewerbesteuer nicht mehr abgezogen werden dürfen. Die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen und Lizenzen bei der – das BSW schreibt Kapitalertragsteuer meint aber wohl – Einkommensteuer und Körperschaftsteuer soll nur dann gewährt werden, wenn auf Ebene des Empfängers eine akzeptable Mindestbesteuerung erfolgt. Wie die SPD plant auch das BSW die Einführung einer neuen Rechtsform des Verantwortungseigentums, der "Gesellschaft mit gebundenem Vermögen". Solche Unternehmen verzichten auf Ausschüttungen, binden ihr Vermögen und profitieren im Gegenzug von Entlastungen bei der Vermögens- oder Erbschaftsteuer. Durch eine Besteuerung von Aktienrückkäufen will das BSW verhindern, dass Unternehmen dadurch ihren Aktienkurs bewusst erhöhen und erreichen, dass das hierfür eingesetzte Kapital stattdessen in Geschäftsmodelle und Innovationen investiert wird.
Fazit
Die Wahlprogramme der Parteien zeigen unterschiedliche Ansätze zur Besteuerung von Unternehmen. Während CDU/CSU,FDP und AfD im Wesentlichen eine Senkung der Steuersätze und den Abbau von Bürokratie priorisieren, setzen SPD und Grüne verstärkt auf prämienbasierte Investitionsanreize. DIE LINKE und das BSW streben eine gerechtere Steuerlastverteilung an, welche durch eine umfassende Steuerreform, einschließlich höherer Steuersätze und verschiedener Maßnahmen zur Verhinderung von Steuervermeidung erreicht werden soll.
Stand: 18.01.2025