Verabschiedung des IDW-Standards zur Rechnungslegung von Stiftungen
Mitte des Jahres 2023 ist die Reform des Stiftungsprivatrechts in Kraft getreten. Aufgrund der nun abschließenden Regelungen des materiellen Stiftungsrechts im BGB bestand auch für alle Landesstiftungsgesetze ein umfassender Änderungs- und Anpassungsbedarf.
Aufgrund der Reform hatte das Institut der Wirtschaftsprüfer Ende des Jahres 2023 einen überarbeiteten Entwurf der IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung von Stiftungen veröffentlicht. Im August 2024 wurde die überarbeitete Fassung vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) nun als IDW RS FAB 5 verabschiedet und im Oktober 2024 veröffentlicht.
Inhaltlicher Schwerpunkt des neuen Rechnungslegungsstandards waren im Wesentlichen die Neuregelung der Struktur und der Posten des Vermögens sowie des Eigenkapitals von Stiftungen. Darüber hinaus wurden klarstellende Ausführungen zur Bewertung unentgeltlich erworbener aktivierungspflichtiger Vermögensgegenstände (z. B. Erhalt einer Immobilie aus dem Nachlass eines Förderers) aufgenommen. Für weitere Details verweisen wir auf unseren Artikel im NPO Impuls 01/2024.
Gegenüber der Fassung des Entwurfs wurden in der verabschiedeten Version nur noch klarstellende Ergänzungen und Änderungen vorgenommen, die u. a. den Erhalt des Grundstockvermögens sowie die Aktualisierung der Verweise auf die Landesstiftungsgesetze betreffen.
Nach der Neufassung des Rechnungslegungsstandards ist durch das IDW im nächsten Schritt eine Überarbeitung des Standards zur Prüfung von Stiftungen (IDW PS 740) vorgesehen. Zudem soll auch der aus dem Jahr 2019 stammende Hinweis des Hauptfachausschusses des IDW bzgl. der Erweiterung des Bestätigungsvermerks um zusätzliche Aussagen bei der Abschlussprüfung von Stiftungen aktualisiert werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der teilweisen Neuregelung der Prüfungspflichten in den einzelnen Landesstiftungsgesetzen erforderlich. In einem weiteren Schritt ist sodann eine Angleichung der IDW-Stellungnahmen für den Verein vorgesehen.