Update: Omnibus Verordnung

In den letzten Wochen wurden die ersten Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht, die den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entsprechen. Obwohl die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht noch aussteht, haben viele bisher betroffene Unternehmen bereits mit dem Berichterstattungsprozess begonnen.

Reduzierung der Berichtspflichten geplant

Neuer Schwung kommt nun mit den Vorschlägen der EU-Kommission zur Entlastung der Unternehmen durch Entbürokratisierung. Die EU zielt dabei darauf ab, die Berichtspflichten, einschließlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung, deutlich zu reduzieren und somit die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Mit der Veröffentlichung des sogenannten „Competitiveness Compass“ durch die Europäische Kommission am 29. Januar 2025 soll die Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherung eines nachhaltigen Wohlstands gewährleistet werden. Konkretisiert wurden diese Pläne durch das am 11. Februar 2025 veröffentlichte „2025 Commission Work Programme“. Ziel ist es demnach, die Berichtspflichten für alle Unternehmen um mindestens 25 % und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um mindestens 35 % zu verringern.

Kommentar von Wirtschaftsprüferin Denise Häuslein

Erstes Omnibus-Paket veröffentlicht (26.02.2025)

Mit dem gestern veröffentlichten ersten Omnibus-Paket wurden nun die ersten geplanten Erleichterungen für Unternehmen vorgestellt. Zwei weitere Omnibus-Pakete sollen im Verlauf des ersten Halbjahres 2025 folgen.

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD schlägt die EU-Kommission u. a. folgende Änderungen im Rahmen des ersten Omnibus vor:

  • Generelle Erhöhung der Schwellenwerte betreffend die  Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. EUR. Dies würde gemäß dem Richtlinienvorschlag zu einer Reduzierung der Anzahl der Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, um ca. 80% bedeuten

  • Zudem Verschiebung der erstmaligen Berichtspflicht für Unternehmen der „zweiten und dritten Welle“ (also der nach den neuen Kriterien klassifizierten großen Unternehmen sowie der KMUs mit an geregelten EU-Märkten notierten Wertpapieren) um zwei Jahre

  • Verabschiedung eines freiwilligen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung basierend auf dem VSME-Standard der EFRAG inklusive einer Empfehlung zur freiwilligen Anwendung

  • Entlastung nicht (mehr) betroffener Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette durch Einschränkung der Einholung von Informationen durch betroffene Unternehmen auf das von den VSME-Standards vorgegebene Maß

  • Aufhebung der beabsichtigten Einführung zusätzlicher sektorspezifischer Standards

  • Verabschiedung eines delegierten Rechtsaktes zur Überarbeitung der ersten Reihe der ESRS, um die Anzahl der verpflichtenden Datenpunkte erheblich zu verringern

  • Abschaffung des in Aussicht gestellten mittelfristigen Übergangs des Prüfungsansatzes von der Prüfung mit begrenzter Sicherheit hin zu einer Prüfung mit hinreichender Sicherheit

Für die Berichterstattung gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung schlägt die EU-Kommission folgende Änderungen im Rahmen des ersten Omnibus vor:

  • Erhöhung der Schwellenwerte betreffend die Berichtspflicht auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR

  • Schaffung einer Möglichkeit zur freiwilligen Berichterstattung von Unternehmen über ihre teilweise EU-Taxonomie-Konformität mit vereinfachten Meldebögen sowie der Nutzung eines Wesentlichkeitskonzepts

Es bleibt abzuwarten, mit welchen weiteren Erleichterungen Unternehmen durch die zwei noch geplanten Omnibus-Pakete rechnen können.

Ziel der EU-Kommission

Diese Entwicklungen zeigen, dass die EU-Kommission aktiv daran arbeitet, die Berichtspflichten zu vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen zu stärken. Dabei wird deutlich, dass die zahlreichen Hilferufe der Unternehmen gehört wurden und die EU entschlossen ist, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Das Fazit von Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Andreas Vogl