Neuer DCGK in Kraft
Die am 28.04.2022 beschlossene Fassung des DCGK (Deutscher Corporate Governance Kodex) wurde am 17.05.2022 von der Regierungskommission DCGK veröffentlicht und aktuell am 27.06.2022 im Bundesanzeiger durch das Bundesjustizministerium bekannt gegeben. Damit ist der neue Deutsche Corporate Governance Kodex in Kraft getreten. Siehe dazu auch die Pressemitteilung vom 27.06.2022.
Hinweis für unsere Mandanten zum Anwenderkreis
Der DCGK richtet sich an börsennotierte Gesellschaften und Gesellschaften mit Zugang zum Kapitalmarkt im Sinne des § 161 Absatz 1 Satz 2 AktG. Zudem können die Empfehlungen und Anregungen des DCGK für nicht kapitalmarktorientierte Gesellschaften zur Orientierung verwendet werden.
Aktualisierte Grundsätze und zusätzliche Empfehlungen für Vorstände und Aufsichtsräte
Dabei wird im neuen DCGK auf die nachhaltige Unternehmensführung „ein besonderes Gewicht“ gelegt. „Der Vorstand soll die mit den Sozial und Umweltfaktoren verbundenen Chancen und Risiken für das Unternehmen sowie die ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit systematisch identifizieren und bewerten und in der Unternehmensstrategie und -planung auch ökologische und soziale Ziele berücksichtigen…“, heißt es dazu in der Pressemitteilung.
Daneben wurden Grundsätze und Empfehlungen an die Änderungen des Aktiengesetzes angepasst. Die Änderungen des Aktiengesetzes waren die Reaktionen auf das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) und das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG II). Gemäß D. II. Grundsatz 15 muss zukünftig „mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses … über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen.“
Die Änderungen im Detail lassen sich in der „Markup“ Version mit der Begründung, veröffentlicht auf der Internetseite der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, im Detail nachvollziehen.