EU-Urteil zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
KWKG und KWK-Förderungen keine staatliche Beihilfen
Das Europäische Gericht (EuG) als Gericht erster Instanz der Europäischen Union hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 festgestellt und entschieden, dass die Begrenzung der KWKG-Umlage weder staatliche Beihilfe darstellt noch, dass es sich bei KWK-Förderungen nicht um staatliche Beihilfen handelt.
Mit diesem Urteil widerspricht das EuG der EU-Kommission, die das KWKG als genehmigungspflichtige staatliche Beihilfe qualifiziert hatte, welche auf Vereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt geprüft werden muss.
Bedeutung des Urteils
Das EuG-Urteil ist insbesondere für deutsche Netzbetreiber sowie auch für Betreiber von KWK-Anlagen von großer Bedeutung und darf als sehr positiv für den gesamten Energiewirtschaftssektor in Deutschland eingestuft werden.
Zwar ist das EuG-Urteil noch nicht rechtskräftig – Rechtsmittel können innerhalb von zwei Monaten beim EuGH (zweite Instanz) eingelegt werden – da der EuGH jedoch bereits in 2019 geurteilt hat, dass das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) keine staatliche Beihilfe darstellt, kann man die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln in Bezug auf das erstinstanzliche KWKG-Urteil des EuG als eher gering einstufen.
Nach Eintritt der Rechtskraft sollten Genehmigungsvorbehalte im KWKG entfallen, was wiederum grünes Licht und Rechtssicherheit für Anlagenbetreiber, die Privilegien und Boni in Anspruch nehmen, bedeuten würde. Zudem ist davon auszugehen, dass das Urteil zusätzliche Perspektiven für die Förderung neuer KWK-Anlagen eröffnet und somit letztlich die Versorgungssicherheit im Bereich Wärme und Strom in Deutschland erhöht.
Schließlich dürfte die vom EuG entschiedene Beihilfefreiheit des KWKG-Umlagemechanismus nicht nur auf das KWKG begrenzt bleiben, sondern dürfte sich auch auf die ebenfalls privilegierte Offshore-Netz-Umlage erstrecken.
Ausblick
Einer Novellierung des KWKG und einem weiteren Ausbau der Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung stünde somit nichts mehr im Wege und der deutsche Gesetzgeber könnte das KWKG abschließend auf rechtssicheren Boden stellen.
PSP München führt im Zusammenhang mit dem KWKG-Belastungsausgleich Prüfungen von KWKG-Abrechnungen für Verteilnetzbetreiber und für Betreiber von KWK-Anlagen durch. Sprechen Sie uns gerne an.