Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Änderungen im Überblick
Während die Flut neuer Gesetze nicht aufhört, ist das Recht der Personengesellschaften über mehr als 100 Jahre von gesetzgeberischen Eingriffen relativ unberührt geblieben. Die vom Bundesgerichtshof über viele Jahrzehnte betriebene Rechtsfortbildung hat nunmehr doch zu einer Generalrevision geführt. Ergebnis ist das sogenannte MoPeG, das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts. Der Umfang und der Inhalt der Neufassung zahlreicher Vorschriften des Gesellschaftsrechts rechtfertigt es durchaus, von einem Jahrhundertprojekt zu sprechen. Gesellschafter von Personengesellschaften, also der GbR, OHG, KG etc. müssen sich spätestens ab dem 01.01.2024 auf die Neuerungen einstellen. Besser noch, sie prüfen ihre Gesellschaftsverträge vorher und nehmen gegebenenfalls erforderliche Anpassungen noch im Lauf dieses Jahres vor. Denn die praktischen Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen.