Die Finanzverwaltung zu Gast bei PSP München

Die PSP-Service Line „Nachfolge“ begrüßte Diplom-Finanzwirt Christian Saecker zu einem aufschlussreichen Fortbildungsvortrag zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Christian Saecker ist Sachgebietsleiter im Hamburger Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz und leitet dort den Bereich Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer. Er hielt seinen Vortrag in nichtdienstlicher Eigenschaft. Ein Highlight der Fortbildung war sicherlich die Sichtweise der Hamburger Finanzverwaltung auf ausgewählte Regelungen  des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.

Zunächst ging es um die steuerfreie Übertragung des Familienheims. Erläutert wurden die Unterschiede in den Tatbestandsvoraussetzungen – lebzeitige oder todesfallbedingte Übertragung unter Eheleuten zu todesfallbedingter Übertragung an Kinder. Eine Rechtssprechungshistorie zeigte, wie sorgsam selbst diese vermeintlich einfache Übertragung geplant werden muss. Dabei neigt die Rechtsprechung angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken eher zu einer strengen Lesart der Befreiungsnorm. Ausführlich diskutiert wurden offen gebliebene Fragen – etwa „wo“ bei Getrenntlebenden oder Geschiedenen das Familienheim liegt.

Der Appell des Teilnehmerkreises lautet: Die Befreiung für das Familienheim auch für lebzeitige Übertragungen an Kinder und Enkel zu öffnen, begründet durch die Wohnungsknappheit und älter werdende Eltern.

Christian Saecker erläuterte weiter die Systematik der „Unternehmenserbschaftsteuer“ und führte in die schwierige Materie „Befreiung der Übertragung von Wohnungsunternehmen“ ein. Durchaus positiv wurde der pragmatische Ansatz, der in Hamburg verfolgt wird, aufgenommen: Klare Tatbestandsvoraussetzungen werden geschaffen und geprüft, anstatt auf eine schwammige Auslegung des Gesetzes zu setzen.

Auch die Finanzverwaltung hat mit Personalknappheiten zu kämpfen und kann sich nur helfen, indem sie zu einer effizienten – an klaren Kriterien ausgerichteten – Abarbeitung der Sachverhalte wechselt. Wünschenswert wäre ein bereits klar formuliertes Gesetz, was auch von Christian Saecker so gesehen wurde. Soweit es jedoch daran mangelt, darf dies nicht zu Lasten der Effizienz und der steuergerechten Behandlung der Anfragen gehen.

Schließlich erläuterte Christian Saecker, dass langfristig gesehen nur noch ein vereinfachtes  Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz administrierbar bleibt – vor dem Hintergrund wegbrechenden Personals, auch in der Steuerverwaltung. Doch wie geht es nun konkret weiter? Einblicke hierzu gibt ein kurzes Videointerview, in welchem Christian Saecker im Gespräch mit Dr. Iring Christopeit darstellt, wie er insbesondere das Thema Verfassungswidrigkeit des Gesetzes einschätzt. Die realistische Chance auf eine Vereinfachung im Sinne einer Flat Tax sieht er in diesem Zusammenhang aber eher nicht.