Extraterritoriale Besteuerung von ausländischen Steuerpflichtigen - Licht am Ende des Tunnels?
Vor kurzem hat das deutsche Finanzministerium seinen Vorschlag für eine sehr begrüßenswerte Gesetzesänderung veröffentlicht.
Fast 100 Jahre lang enthielt das deutsche Steuerrecht eine Vorschrift, die besagt, dass Gebietsfremde bei der Vermietung oder dem Verkauf von in einem deutschen Buch oder Register eingetragenen Rechten der beschränkten deutschen Besteuerung unterliegen, ohne dass eine weitere Verbindung zwischen den beteiligten Parteien erforderlich ist. Auch diese Vorschrift wurde fast 100 Jahre lang von vielen ignoriert. Nachdem das Bundesfinanzministerium ("MoF") im November 2020 die deutsche Steuerwelt aufgewühlt hat, indem es erklärte, dass es die Regelung auch dann für anwendbar hält, wenn kein weiterer Nexus mit Deutschland besteht, könnte eine kürzlich vorgeschlagene Gesetzesänderung etwas Licht am Ende des Tunnels bringen.
Aktuelle Gesetzgebung und Rundschreiben des MoF
Nach geltendem Recht können ausländische Steuerpflichtige bei der Lizenzierung/Veräußerung von Rechten, die in einem deutschen Register eingetragen sind, der deutschen Steuer unterliegen (entweder direkt oder durch Quellensteuern), ohne dass ein anderer Nexus besteht. Obwohl die meisten Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland in diesen Fällen kein Besteuerungsrecht zuweisen, müssen die Steuerpflichtigen mehrere formale Verfahren durchlaufen, wie z. B. die Abgabe von Steuererklärungen, die Ermittlung von Lizenzzahlungen, die den in Deutschland registrierten Rechten zuzurechnen sind, die Beantragung von Quellensteuerbefreiungsbescheinigungen und den Nachweis, dass die deutschen Missbrauchsbekämpfungsvorschriften nicht anwendbar sind. Das Finanzministerium sah einige Vereinfachungsverfahren für Situationen vor, in denen Deutschland aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens eindeutig daran gehindert war, die betreffenden Zahlungen zu besteuern. Dennoch stellte die Situation für alle Beteiligten eine erhebliche Belastung dar.
Ursprünglicher Vorschlag zur Änderung der Rechtsvorschriften (28. Juli 2022)
Am 28. Juli hat das Bundesfinanzministerium seinen jährlichen Vorschlag für die Änderungen im deutschen Steuerrecht für das nächste Jahr veröffentlicht (der "Erstvorschlag"). Dieser beinhaltet Änderungen, teilweise sogar rückwirkend, im Bereich der Exterritorialität. Sollten die vorgeschlagenen Änderungen von Parlament und Bundesrat übernommen und in der Form, wie sie im Erstvorschlag formuliert sind, in nationales Recht umgesetzt werden, würde dies erhebliche Erleichterungen bringen. Im Wesentlichen lassen sich die vorgeschlagenen Änderungen wie folgt zusammenfassen:
Die Lizenzierung und der Verkauf von Rechten zwischen nicht verwandten Parteien ohne weiteren Nexus würde für alle in der Vergangenheit und in der Zukunft geleisteten Zahlungen nicht mehr der deutschen Besteuerung unterliegen;
Die Lizenzierung und der Verkauf von Rechten zwischen nahestehenden Personen ohne weiteren Nexus würde für alle Zahlungen, die nach dem 31. Dezember 2022 erfolgen, nicht mehr der deutschen Besteuerung unterliegen.
Die vorgeschlagenen Änderungen hätten keinen Einfluss auf
Die Lizenzierung und der Verkauf von Rechten zwischen nahestehenden Parteien ohne weiteren Zusammenhang für alle in der Vergangenheit und bis zum 31. Dezember 2022 geleisteten Zahlungen;
Die Besteuerung von Rechten im Sinne des § 21 Abs.. 1 Satz 1 EStG, d.h. Rechte an Grundstücken, Rechte, die in einem Schiffsregister eingetragen sind und Rechte, die in das Grundbuch eingetragen werden müssen;
Die Besteuerung des Verkaufs / der Lizenzierung von Rechten, sofern der Lizenzgeber / Zahlungsempfänger in einem Land der schwarzen Liste der EU ansässig ist (derzeit Amerikanisch-Samoa, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Samoa, Trinidad und Tobago, US Virgin Islands, Vanuatu);
Die Besteuerung des Verkaufs / der Lizenzierung von Rechten, soweit der Lizenzgeber oder Lizenznehmer eine steuerliche Ansässigkeit / Betriebsstätte / eine andere Art von wirtschaftlicher Tätigkeit oder einen Bezug zu Deutschland hat.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der ursprüngliche Vorschlag nur ein Vorschlag und muss noch das Parlament (Bundestag) und den Bundesrat (Bundesrat) passieren. Es scheint jedoch Licht am Ende des Tunnels zu sein!
Update mit Gesetzesentwurf vom 14. September 2022
Am 14. September 2022 hat die deutsche Bundesregierung die angepasste Fassung des ursprünglichen Vorschlags (der "Gesetzentwurf") veröffentlicht. Soweit es sich um die vom BMF am 28. Juli 2022 vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die extraterritoriale Besteuerung von in einem deutschen Buch oder Register eingetragenen Rechten ohne weitere Anknüpfungspunkte handelt, enthält der Gesetzentwurf nahezu vollständig die oben genannten Änderungsvorschläge. Der Gesetzesentwurf sieht nun auch vor, dass für Verkäufe von Rechten zwischen verbundenen Parteien die bestehende Gesetzgebung für Verkäufe, die nach dem 31. Dezember 2022 stattfinden, aufgehoben wird.