1. Betriebsnotwendigen Anlagevermögen
Zum Betriebsnotwendigen Anlagevermögen (Spalte 1) gehören alle im Anlagevermögen ausgewiesenen Gegenstände, außer es ist eine Veräußerung geplant oder theoretisch möglich, ohne den operativen Betrieb einzuschränken. Die Qualität der Wertansätze (HGB oder IFRS) ist für die Ermittlung der Equity Bridge nicht von Bedeutung.
2. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen
Sofern eine Veräußerung von Vermögenspositionen geplant oder theoretisch möglich ist, ohne den operativen Betrieb einzuschränken, sind diese Güter in der Spalte Nicht betriebsnotwendiges Vermögen (Spalte 2) auszuweisen.
3. Nettoumlaufvermögen
In der Spalte Nettoumlaufvermögen (NWC) (Spalte 3) sind alle Posten zu übernehmen, die für den gewöhnlichen operativen Betrieb notwendig sind bzw. sich aufgrund des gewöhnlichen operativen Betriebs ergeben haben. Die sind u. a.:
Vorräte (inkl. geleistete Anzahlungen)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (inkl. verbundene Unternehmen)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (inkl. verbundene Unternehmen)
Erhaltene Anzahlungen
Forderungen an Lieferanten (z.B. Boni)
Umsatzsteuerforderungen
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt
Verbindlichkeiten Lohnsteuer und Sozialversicherung
Umsatzsteuerverbindlichkeiten
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (die unter Gewissheit zu den oben genannten Positionen gehören würden), z. B.
4. Cash and Debt“ bzw. „Cash-like oder Debt-like Items“ (Spalte 4) sind u. a.:
Bankguthaben
Wertpapiere (sofern nicht zur Absicherung von Avalen verpfändet, dieser Anteil wäre unter Nettoumlaufvermögen einzuordnen)
Forderungen an Gesellschafter oder verbunden Unternehmen, soweit nicht aus der operativen Tätigkeit unter Berücksichtigung von „gewöhnlichen“ Zahlungszielen entstanden.
Forderungen aus Schadensersatz
Forderungen aus Ertragsteuer
Forderungen aus Mitarbeiterdarlehen
Pensionsrückstellungen
Steuerrückstellungen (ohne laufende Umsatzsteuer oder Lohnsteuer)
Bankverbindlichkeiten
Darlehen, Anleihen
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder verbundenen Unternehmen, soweit nicht aus der operativen Tätigkeit unter Berücksichtigung von „gewöhnlichen“ Zahlungszielen“ entstanden.
Rückstellung, die „Debt-like“-Charakter haben:
Alle Schulden, die bei der Berücksichtigung von nicht bilanzierten Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt wurden, z. B.
Factorverbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten
5. Sonstige Abgrenzungsposten
In die Spalte “Sonstige Abgrenzungsposten“ (Spalte 5) sind die verbleibenden Posten auszuweisen. Dies sind u. a.:
Sofern die Summen aller Spalten zusammengenommen das Eigenkapital der Bilanz ergeben, hat man sichergestellt, alle Posten einer Würdigung unterzogen zu haben.