Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen
Nach den gescheiterten Anläufen in 2013 und 2019 ist es dem Gesetzgeber zumindest teilweise gelungen, im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 die für Bildungsleistungen relevanten Regelungen der Mehrwertsteuer-System-Richtlinie im nationalen Steuerrecht umzusetzen. Im Vergleich zu der ursprünglich vorgesehenen Neuregelung fällt die beschlossene Reform deutlich anders aus.
Die ab dem 01.01.2025 geltende Regelung in § 4 Nr. 21 a) UStG befreit „die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen“. Die zuständige Landesbehörde muss bescheinigen, „dass sie Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringen.“ Es bleibt bei einem Bescheinigungsverfahren mit geändertem Inhalt. Eine Bescheinigung ist weiterhin notwendig, wenn die Leistungen der eingesetzten Dozenten und Lehrkräfte von der Umsatzsteuer befreit werden sollen (§ 4 Nr. 22 b) UStG). Die für gemeinnützige Körperschaften vorrangige – unveränderte – Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 a) UStG ist nur für die von den gemeinnützigen Körperschaften selbst erbrachten Bildungsleistungen anwendbar. Es drohen somit nicht abziehbare Vorsteuern aus den Rechnungen der Dozenten und Lehrkräfte.
In Hinblick auf die Frage, ob und wann „neue“ Bescheinigungen vorliegen müssen, wird die Finanzverwaltung dem Vernehmen nach aufgrund des „engen Zeitfensters“ entsprechende Verlautbarungen erlassen. Dennoch sollten diese baldmöglichst beantragt werden.
Nach Ansicht der Finanzverwaltung sind Online-Bildungsleistungen in Form von vorproduzierten Inhalten wie Video-Kursen und Lernplattformen (bspw. Apps) zudem zukünftig nicht mehr umsatzsteuerbefreit. Da das BMF-Schreiben vom 29.04.2024 hierzu bereits seit dem 01.07.2024 Anwendung findet, sollte die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung auf solche Bildungsangebote überprüft werden.