Digitalisierung im Steuerrecht – Bestandsaufnahme und Blick in die Zukunft
Die Erstveröffentlichung des Artikels erfolgte in den Kammermitteilungen der Steuerberaterkammer München im Oktober 2020.
Seit geraumer Zeit diskutiert der Berufsstand der Steuerberater über die Folgen der Digitalisierung. Da ist zu lesen von Robotern, die uns unsere Tätigkeiten streitig machen, bis hin zu Künstlicher Intelligenz, die den Steuerberater der Zukunft ersetzen wird. So titelte die Wirtschaftszeitung brand eins „Land ohne Steuerberater“ und illustriert am Beispiel des digitalen Musterlandes Estland, weshalb Berufsbilder wie das des Steuerberaters in ihrer herkömmlichen Ausgestaltung ein Auslaufmodell darstellen und sich daher dringend fortentwickeln müssen. Auch diverse Studien kolportieren, dass bis zum Jahr 2028 bis zu 60 % der heutigen Tätigkeiten automatisiert werden können. Was all diese Prognosen jedoch außer Acht lassen ist, dass durch die Digitalisierung nahezu täglich neue und attraktive Tätigkeitsfelder entstehen, die unser Berufsbild bereichern und deutlich attraktiver gestalten werden. Entsprechend sehe ich persönlich auch weitaus mehr Chancen denn Risiken für unseren Berufsstand. Doch wie wird die Digitalisierung das Berufsleben des Steuerberaters verändern, welche Trends sind absehbar und welche Rolle spielt dabei der Einsatz von Technologie?
COVID-19 beschleunigt Kanzlei 2.0
Zunächst wollen wir uns mit der Frage beschäftigen, wie die Digitalisierung die Prozesse innerhalb der Steuerkanzlei verändert. Dass Veränderungsbedarf besteht und welchen Mehrwert die Möglichkeiten der Digitalisierung bieten, wurde uns in den letzten Monaten „eindrucksvoll“ durch COVID-19 vor Augen geführt. Von einem Tag auf den anderen musste in den virtuellen Modus gewechselt werden und sowohl die Kommunikation innerhalb der Kanzlei als auch die Interaktion mit dem Mandanten fand rein elektronisch bzw. toolbasiert statt. Hätte uns die Corona-Pandemie vor zehn Jahren getroffen, wären nahezu alle Kanzleien in größte Bedrängnis geraten, gab es noch nicht die Möglichkeit virtueller Meetings, eines ortsunabhängigen Zugriffs auf Dokumente oder digitaler Deklarationsprozesse, von den vorhandenen Netzbandbreiten ganz zu schweigen. Kanzleien, die bereits vor Corona über einen entsprechend hohen digitalen Reifegrad verfügten, konnten nahezu nahtlos zum virtuellen Arbeiten übergehen und auf diese Weise die Kanzleitätigkeit vollumfänglich aufrechterhalten. Auf der anderen Seite hat die Pandemie geradezu katalytische Wirkung auf jene Kanzleien, welche das Thema Digitalisierung bislang auf die lange Bank geschoben und entsprechenden Nachholbedarf haben. So ist derzeit eine große Nachfrage nach entsprechenden Lösungen zu verspüren, ist doch die Gefahr eines Wiederaufflammens der Pandemie allgegenwärtig. Aber auch Steuerberater, welche vermeintlich gut aufgestellt sind, haben zumeist noch viel digitale Luft nach oben. So muss es darum gehen, das Rechnungswesen des Mandanten medienbruchfrei und nahtlos mit den Buchführungs- und Jahresabschlusstätigkeiten der Kanzlei zu verzahnen. Im Fokus steht dabei sicherlich das Belegwesen. Konsequent zu Ende gedacht lassen sich aber auch weitere Services anbieten. Diese reichen vom Cash-Management bis hin zur Übernahme des gesamten Reportings („Reporting as a Service“). Auch im Bereich der Steuerdeklaration sollten wir konsequent digital denken, etwa indem wir die Dauerakte über virtuelle Datenräume pflegen und für den Mandanten bereithalten oder die für die Steuererklärung erforderlichen Informationen über einen Workflow abfragen, welcher den Mandanten zugleich anleitet, erforderliche Dokumente hochzuladen. Dabei zeichnet sich die kommende Entwicklungsstufe bereits ab. Statt Pendelordner und E-Mail betreibt die Kanzlei 2.0 spezifische Mandantenportale, welche die medienbruchfreie Zusammenarbeit und sichere Kommunikation zwischen Berater und Mandant ganzheitlich abbilden. Über das Portal erhält der Mandant alle wichtigen Unterlagen und Informationen, kann Anfragen stellen oder sich zu aktuellen steuerlichen Themen informieren. Damit wird er Teil des Kanzlei-Ökosystems, was zugleich den Grad der Mandantenbindung deutlich erhöhen wird.
Der Tax Engineer – Das unbekannte Wesen
Ob Cloud Computing, digitale Marktplätze, virtuelle Server Betriebsstätten oder Kryptowährungen, in unserer digitalisierten Welt entstehen täglich neue Geschäftsmodelle und Prozesse, allesamt Themen, die im heutigen steuerrechtlichen Regime nicht bzw. nur rudimentär abgebildet werden. Dabei bedarf es zu deren Beurteilung insbesondere einer ausgeprägten IT-Kompetenz, ohne welche die steuerliche Würdigung längst nicht mehr abschließend möglich ist. In diesem sich ständig verändernden Umfeld sind Steuerexperten gefragt, die zugleich über eine gewisse IT-Expertise verfügen, von vielen auch als Tax Engineer bezeichnet. Dabei ist dieses Verständnis essenziell, wenn es darum geht, die Mandanten auch weiterhin vollumfänglich steuerlich zu beraten. Einen wesentlichen Beitrag dazu können Universitäten und Hochschulen leisten, die eine fundierte steuerliche Ausbildung mit IT-basierten Inhalten kombinieren. Hierzu gibt es immer mehr prominente Beispiele, etwa an den Instituten von Professor Deborah Schanz an der Ludwig-Maximilians-Universität München oder von Professor Heribert Anzinger an der Universität Ulm. Einen Schritt weiter geht der LL.M. Digitalization Tax Law an der WU in Wien, welcher maßgeblich durch Professor Robert Risse, einem der Urväter an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Informationstechnologie, initiiert wurde. Aber auch die Steuerberaterkammern bringen unter der Federführung der Bundessteuerberaterkammer mit dem geplanten „Fachassistenten Digitalisierung und IT-Prozesse“ einen wichtigen Baustein zur Fortentwicklung des Berufsstandes auf den Weg.
Big Data – Fluch und Segen zugleich
Wir leben in einer Zeit, in welcher das weltweite Datenvolumen exponentiell anwächst. Auch die Datenmengen, welche den steuerlichen Prozessen beim Mandanten zugrunde liegen, explodieren förmlich. Dabei sind die Daten Fluch und Segen zugleich. Der große Nutzen dieser Daten besteht insbesondere in einer verbesserten Absicherung steuerlicher Entscheidungen bzw. der präventiven Aufdeckung von Fehlern. Beispiele in der konkreten Anwendung finden sich dabei insbesondere im Umfeld von Steuerarten, die mit Massentransaktionen einhergehen, wie etwa der Umsatzsteuer oder der Lohnsteuer. So lassen sich Abweichungen bei Reihengeschäften oder die Benutzung fehlerhafter Steuerschlüssel über Datenabfragen genauso identifizieren, wie etwa die unterschiedliche Verwendung von Stammdaten. Aktuell machen gerade Lösungen zur Interpretation unstrukturierter Daten, wie etwa reiner Text-Dateien im PDF- bzw. TXT-Format große Fortschritte. So sind bereits spezielle Algorithmen zur Erkennung und Analyse von Steuerbescheiden in der Pilotphase und werden zeitnah zum Einsatz kommen.
Allerdings erfordert der Einsatz entsprechender Softwarelösungen in erster Linie korrekte, aussagekräftige und vor allem repräsentative Daten, ansonsten ist man rasch auf dem Holzweg. Vom Steuerberater verlangt dies ein hinreichendes Verständnis zu Daten, aber auch die Fähigkeit, diese Daten beim Mandanten zu erheben und mit entsprechenden Werkzeugen auszuwerten. Hier sei auf die betriebswirtschaftliche Lehrinnovation der Technischen Universität München in Kooperation mit der Universität Passau und der Fachhochschule Deggendorf verwiesen, die Studierende über die Funktionsweise, die Einsatzmöglichkeiten und Herausforderungen von Big Data-Analysen informieren und sie zum verantwortlichen Umgang mit Big Data-Analysen befähigen soll (mehr unter: https://www.professors.wi.tum.de/accounting/teaching/lectures/eebda/).
Neubeziehung „Mensch-Maschine“
Eine wesentliche Frage, welche im Kontext der Digitalisierung des Steuerrechts aktuell im Fokus steht, beschäftigt sich damit, was Technologie im steuerlichen Kontext leisten kann. Dabei geht es längst um mehr als den reinen Einsatz von Technologie. Im Fokus steht letztlich die künftige Definition der „Mensch-Maschine-Beziehung“. Anlass sind Befürchtungen, die Maschine, etwa in Form der Künstlichen Intelligenz, könnte den Menschen und damit auch den Steuerberater ersetzen. Ja, der Berufsstand wird sich verändern und wiederkehrende Aufgaben, wie etwa die reine Buchführung, werden auf absehbare Zeit von der Maschine übernommen, zumindest in weiten Teilen. Dies muss uns jedoch nicht weiter beunruhigen, denn Tätigkeiten, wie etwa Strukturierungen, Nachfolgeplanung oder komplexe Gutachten werden auch in Zukunft eine Vorbehaltsaufgabe des Menschen bleiben. Selbst wenn die Künstliche Intelligenz große Fortschritte macht und bereits heute diverse Tätigkeiten übernimmt, so sind dies in erster Linie repetitive, also sich wiederholende Tätigkeiten. Kreative Tätigkeiten, welche dazu ein hohes Maß an Empathie und Erfahrung erfordern, wird die Maschine – so zumindest meine Einschätzung – auf absehbare Zeit nicht übernehmen. Von daher sollte Künstliche Intelligenz eher als Werkzeug und nicht als digitaler Zwilling, schon gar nicht als Konkurrent angesehen werden. So muss es auch vielmehr darum gehen, diese digitalen Hilfsmittel mit der jeweiligen fachlichen Logik auszustatten und für den täglichen Arbeitsablauf zu nutzen. Die damit gewonnene Zeit sollte der Steuerberater für kreative und wertschöpfende Tätigkeiten einsetzen. Auf diese Weise werden zahlreiche neue Tätigkeit entstehen, die das Berufsbild des Steuerberaters bereichern und aktiver gestalten. Dies soll nachfolgend anhand verschiedener Technologietrends illustriert werden.
Von Buchungsautomaten und Buchungsdetektoren
Während diverse Fibu-Hersteller aktuell auf die Entwicklung sog. „Buchungsautomaten“ setzen, also Systeme, welche letztlich über den Beleg eine automatisierte Buchung erzeugen, stellen sog. „Buchungsdetektoren“ einen nicht minder interessanten Ansatz dar. Damit geht die Idee einher, mittels Künstlicher Intelligenz das Buchungsverhalten im Tagesgeschäft durch die Maschine zu „beobachten“ und Fehler bzw. Auffälligkeiten sofort zu melden. Dabei dienen die laufenden Buchungen als Trainingsdaten, damit die KI über spezifische Algorithmen selbständig ein Regelwerk bzw. Modell erstellen kann, vereinfacht gesagt lernt, wie welcher Sachverhalt zu buchen ist. Zur Feinjustierung dienen zusätzliche Unterscheidungsmerkmale, wie beispielsweise der Leistungserbringer oder die Steuernummer in Kombination mit dem Beschreibungstext der Lieferung oder der Dienstleistung. Jede weitere Buchung wird schließlich automatisiert gegen das Modell verprobt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Buchung vom Buchhalter händisch eingegeben oder systemseitig initiiert wurde. Die Zielsetzung besteht letztlich darin, einerseits das Buchungsverhalten fortlaufend zu überwachen und andererseits auch Vorschläge für die Kontierung einzelner Rechnungs- oder Belegpositionen zu erzeugen. Sobald Anomalien, also Abweichungen vom gelernten Buchungsverhalten auftreten, wird der Buchhalter auf eine mögliche Fehlbuchung aufmerksam gemacht. Sollte es sich hingegen um einen korrekten Ausnahmefall handeln, kann dieser wiederum dazu genutzt werden, das Modell um diese Erkenntnis fortzuentwickeln.
Die Bots sind da
Immer mehr „Software-Roboter“, kurz Bots, erobern derzeit die Finanz- und Steuerabteilungen. Dabei ermöglicht Robotics Process Automation („RPA“) letztlich die automatisierte Bearbeitung von Standardvorgängen. Bots greifen eigenständig auf Systeme bzw. Daten zu und führen selbstständig ausgewählte Transaktionen durch. Dabei agieren die Bots in einer dem Menschen vergleichbaren Art und Weise, indem Benutzereingaben automatisiert und bestehende Benutzerschnittstellen in Form von Tastatur- oder Mauseingaben genutzt werden. Die Anwendungsbeispiele reichen von der selbstständigen Initiierung von Buchungsvorgängen bis hin zur Umsatzsteuerverprobung. So wird es auf absehbare Zeit auch Lösungen geben, welche Teile der steuerlichen Buchführungs- und Deklarationstätigkeiten automatisieren. Dabei sind für das Entwickeln entsprechender Bots nur noch selten Programmierkenntnisse erforderlich. Vielmehr geht es darum, den entsprechenden Anwendungen das menschliche Verhalten anzulernen. Diese Lehrtätigkeit könnte wiederum zu den künftigen Aufgaben des steuerlichen Beraters zählen. Allerdings bringt die Digitalisierung auch hier neue Fragestellungen hervor, etwa wer am Ende für mögliche Verfehlungen dieser digitalen Schöpfungen geradestehen muss, sei es das Unternehmen, welches den Bot einsetzt, der Softwarehersteller, der den Bot ausliefert, oder der Berater, welcher den Bot „ausgebildet“ hat.
Die Blockchain als digitaler Tausendsassa
Die Blockchain ist weitaus mehr als der Bitcoin oder sonstige Kryptowährungen. Vielmehr handelt es sich um einen „Digitalen Notar“, über den sich alle denkbaren Lebenssachverhalte und damit auch steuerlichen Tatbestände revisionssicher festhalten und von unterschiedlichen Adressaten einsehen lassen, etwa auch von der Betriebsprüfung. Aus steuerlicher Sicht ist die Blockchain-Technologie in Bereichen von Interesse, in welchen Transaktionen eine unmittelbare steuerliche Relevanz begründen, wie beispielsweise bei der Umsatzsteuer oder dem Quellensteuereinbehalt. Auch Verrechnungspreisvereinbarungen oder Intercompany-Verträge lassen sich in Form von Smart Contracts mittels der Blockchain abbilden. Sogar das Bayerische Landesamt für Steuern widmet sich aktuell dem Thema Blockchain und validiert in einem Forschungsprojekt, inwieweit die Blockchain einen steuerlichen Mehrwert bietet. Konkret geht es um die elektronische Vergabe und den Abruf von Unternehmensidentitäten im grenzüberschreitenden Handel, dessen Umsetzung unter Verwendung der Blockchain-Technologie untersucht wird. Dabei ließen sich sicherlich noch weitere Beispiele finden, welche die künftigen Einsatzgebiete der Blockchain-Technologie im steuerlichen Kontext illustrieren.
Tax KI ist nur noch eine Frage der Zeit
Der konkrete Einsatz von Lösungen mit künstlicher Intelligenz im Steuerrecht schreitet unaufhaltsam voran. So arbeiten verschiedene Softwareunternehmen beispielsweise an KI-Lösungen, mittels derer steuerliche Sachverhalte künftig automatisiert gegen verwandte Fallkonstellationen und vorhandene Wissensdatenbanken verprobt werden können. Natural Language Processing, kurz NLP, lautet hier das Zauberwort. Die Zukunftsvision diverser Start-ups besteht dabei in einem permanenten Abgleich der steuerlichen Ist-Situation eines Unternehmens mit aktuellen Gerichtsurteilen, Verwaltungsschreiben oder der Kommentarliteratur. Entsprechend ist es nur eine Frage der Zeit, bis spezielle Fragestellungen und Aufgaben digital delegiert werden. Auf diese Weise werden KI-basiert Technologien wie Expertensysteme, Bots oder spezifische Apps den Steuerberater von morgen gezielt unterstützen und zugleich neue Tätigkeitsfelder schaffen. Zu denken wäre hier an die Entwicklung fachlicher Regelwerke für KI-Systeme oder die steuerliche Schulung von Robotics-Anwendungen, um nur zwei Beispiele zu nennen. Was KI im steuerlichen Umfeld leisten kann, zeigen eindrucksvoll auch die vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) entwickelten Prototypen und Demonstratoren. So entstanden unter der Ägide von Professor Peter Fettke von der Universität des Saarlandes diverse Lösungen, die einen Vorgeschmack auf die Steuerwelt von morgen geben.
Resümee
Festzuhalten bleibt, die Digitalisierung ist keine Erkältung, die eines Tages wieder vorübergehen wird, ganz im Gegenteil. Entsprechend sollte der Berufsstand die Digitalisierung annehmen, aktiv mitgestalten und so die Chancen, welche uns die Digitalisierung bietet, gezielt nutzen. Lebenslanges Lernen und eine gute Portion Neugier sind dabei essentiell. Daneben ist nicht zu vergessen, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung zugleich dem künftigen Fachkräftemangel entgegenwirken und den Beruf für junge Menschen, die als Digital Natives die Welt mit anderen Augen sehen, deutlich attraktiver gestaltet.