Neue Standards für die Abschlussprüfung – kurzer Überblick aus Mandantensicht
Die Grundsätze, nach denen die Jahres- und Konzernabschlussprüfungen in Deutschland üblicherweise durchgeführt werden (Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung – GoA), erfahren ab dem Jahr 2024 einen fundamentalen Wandel: Die Umstellung von den IDW Prüfungsstandards (IDW PS) auf die International Standards on Auditing [DE] (ISA [DE]) Prüfungsstandards. Diese Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die Abschlussprüfungspraxis in Deutschland und ist regelmäßig ab dem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr 2023 anzuwenden. Nachfolgend fassen wir die wesentlichsten Änderungen aus Sicht der zu prüfenden Unternehmen zusammen.
Warum diese Umstellung?
Die ISA sind weltweit anerkannte Standards, sodass die Umstellung auf deren Terminologie grundsätzlich eine bessere Vergleichbarkeit von Prüfungsmethoden über Ländergrenzen hinweg ermöglicht. Dies ist insbesondere für international tätige Unternehmen von Vorteil, da die Anerkennung der deutschen Abschlussprüferleistungen von beispielsweise ausländischen Konzernprüfern erleichtert wird. Jedoch haben die bisherigen IDW PS die ISA Standards bereits weitestgehend umgesetzt. Mit der nun formalen Übernahme der Systematik der ISA wird die internationale Vergleichbarkeit zusätzlich nochmals deutlich in den Fokus gerückt. Allerdings erfolgt keine unmittelbare Anwendung der ISA. Stattdessen werden diese um nationale Besonderheiten ergänzt bzw. wo nötig eingeschränkt (sogenannte DE-Textziffern). Auch existieren einige Bereiche, die in den ISA nicht reflektiert werden, da es sich um ausschließlich deutsche Besonderheiten handelt. So wird beispielsweise die Prüfung des Lageberichts, der so nur in Deutschland erforderlich ist, weiterhin im IDW PS 350 n. F. geregelt.
Risikoorientierte Abschlussprüfung
Ein wichtiger Schwerpunkt der ISA [DE] Prüfungsstandards liegt – wie bisher auch bei den IDW PS – auf dem risikoorientierten Prüfungsansatz. Die Prüfung ist demnach verstärkt auf die Identifizierung und Beurteilung von Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Abschluss ausgerichtet, welche unternehmensindividuell zu ermitteln sind. Mit dem Übergang auf die ISA [DE] Standards geht eine noch stärkere Betonung der Risiken aus vollständig automatisierten oder ITgestützten Kontrollen einher. Konkret hat der Abschlussprüfer diejenigen speziellen oder generelle IT-Kontrollen zu identifizieren, die im jeweiligen Unternehmen relevant für die Abschlussprüfung sind. Vor dem Hintergrund der zunehmenden IT-gestützten bis hin zur vollständig automatisierten Erfassung von Geschäftsvorfällen bei den zu prüfenden Unternehmen wird dieser Aspekt künftig noch mehr an Bedeutung gewinnen und sich demzufolge auch in der praktischen Prüfungsdurchführung niederschlagen.
Wo werden diese Änderungen am sichtbarsten?
Neben den konkreten Prüfungshandlungen – insbesondere zur Risikoidentifizierung – wird die Umstellung auf die ISA [DE] Standards insbesondere in der schriftlichen Kommunikation des Abschlussprüfers mit dem Mandanten sichtbar. Die Umstellung erforderte auch bei PSP eine entsprechende Anpassung unserer Angebotsschreiben an den neuen regulatorischen Rahmen. Ebenso werden sich punktuelle Änderungen in den Prüfungsberichten ergeben. Der Bestätigungsvermerk an sich bleibt jedoch unverändert, da hier weiterhin die diesbezüglichen bisherigen IDW Prüfungsstandards Anwendung finden, welche die internationalen Formate der Bestätigungsvermerke bereits umsetzen.