Bundeshaushalt 2024 – Was soll auf energieintensive Unternehmen zukommen
In dem durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse und zum Klima- und Transformationsfonds ausgelösten Haushaltsstreit hat sich die Ampel-Koalition nach zähem Ringen vorläufig auf die Einhaltung der Schuldenbremse in 2024 geeinigt. Zur Finanzierung des noch zu beschließenden Bundeshaushalts 2024 hat die Bundesregierung (Spar-)Maßnahmen sowie die Abschaffung als auch die Beibehaltung von bereits bestehenden energie- und stromsteuerlichen Begünstigungen angekündigt. Dies wird nach derzeitigem Stand ab 2024 folgende wesentliche Effekte für energieintensive Unternehmen mit sich bringen.
Good News
Die Verlängerung der Strompreiskompensation und des sog. „Super-Cap“ für stromkostenintensive Unternehmen über die Antragsverfahren bei der Deutschen Emissionshandelsstelle sollen beibehalten werden.
Die Absenkung der EEG-Umlage auf Null bzw. deren Finanzierung aus dem Bundeshaushalt bleibt bestehen.
Für die Jahre 2024 und 2025 soll eine Anhebung der Stromsteuerentlastung kommen, was letztlich zu einer Absenkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestwert führen soll. Unternehmen, die bislang vom Stromsteuerspitzenausgleich begünstigt sind, werden von dieser „Wohltat“ allerdings nichts spüren, da für sie dadurch lediglich eine Erhöhung der Stromsteuer durch den zur Jahreswende 2023/2024 in Kraft tretenden Wegfall des Stromsteuerspitzenausgleichs abgewendet wird.
Bad News
Der Klima- und Transformationsfonds soll in 2024 um EUR 12 Mrd. schrumpfen. Welche Projekte gestrichen werden sollen ist derzeit noch unklar.
Der Netzentgeltzuschuss in Höhe von EUR 5,5 Mrd. soll ab 2024 entfallen. Dies bedeutet, dass die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) ihre bereits vorläufig veröffentlichten Netzentgelte neu kalkulieren und massiv erhöhen werden. Einer dieser vier ÜNB, Amprion, hat hierzu bereits mit einer Preissteigerung der Netzentgelte von 106 Prozent reagiert. In der Folge werden auch die nachgelagerten Netzbetreiber ihre Netzentgelte auf der Basis der erhöhten ÜNB-Netzentgelte neu kalkulieren. Derzeit ist ein Vorschlag in der Diskussion, die massiven Netzentgelterhöhungen bis 2027 zu verschieben und somit Liquiditätsabflüsse für die (energieintensiven) Unternehmen zu vermeiden bzw. zeitlich zu strecken. Der Ausgang dieses Prozedere ist derzeit offen.
Laut dem Brennstoffemissionshandelsgesetz soll der CO2-Preis des nationalen Emissionshandels von 30 €/Tonne auf 45 €/Tonne in 2024 steigen. Diese Erhöhung wird insbesondere zu einem Anstieg der Erdgaspreise führen.
Die Energiepreisbremsen (Strom und Gas) sollen nun doch bereits Ende 2023, und somit 3 Monate früher als vom Bundestag beschlossen, auslaufen.
Klimaschädliche Förderungen und Subventionen sollen gestrichen bzw. beendet werden. Was dies im Einzelnen bedeutet, ist noch unklar.
Anhand der obigen Auflistung erscheint es sehr wahrscheinlich, dass sich insbesondere energieintensive Unternehmen ab 2024 auf erheblich steigende Energiepreise einstellen müssen. Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit diese Belastungen durch „Investitionen aus dem Bundeshaushalt“, so der Bundesfinanzminister, kompensiert werden.