Neue Dynamik in der Diskussion über die Bewertung von Pensionsrückstellungen
Bereits im September 2023 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) in einem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) eine nachhaltige Reform der handelsrechtlichen Abzinsungskonzeption für Pensionsrückstellungen vorgeschlagen.
Der Kern des vorgenannten Reformvorschlags des IDW liegt im Wesentlichen in der Idee der Vorgabe eines festen Diskontierungszinssatzes zur Vermeidung kurzfristiger Zinsschwankungen, die die Bewertung von Pensionsrückstellungen negativ beeinflussen. Dieser Zinssatz soll dabei das langfristige durchschnittliche Marktumfeld risikoloser Zinssätze abbilden und so (unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsgrundsatzes) unter der seitens der Unternehmen erzielbaren Gesamtkapitalrendite liegen.
Warum überhaupt eine Reform?
Ausgangspunkt der Überlegungen des IDW ist die Tatsache, dass die seitens der Unternehmen gewährte betriebliche Altersvorsorge als eine der wesentlichen Säulen der Altersvorsorge durch die vergangene Niedrigzinsphase an Attraktivität verlieren könnte. Hinzuzufügen ist, dass sich die aktuell anhaltende Inflation auch auf die Bemessung des Erfüllungsbetrages einer Rückstellung auswirkt. Dagegen wirken die derzeit mit der Inflation einhergehenden Zinssteigerungen durch die Betrachtung eines 10-Jahres-Zeitraumes bei der Bemessung des Diskontierungszinssatzes im Moment nur sehr stark verzögert, was zu einem verzerrten Bilanzbild bei den einzelnen Unternehmen führen kann. So stellt auch das IDW in einem weiteren Schreiben an das BMJ aus Oktober 2023 fest, dass „die inkongruente Berücksichtigung der Inflation im Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung und im Zinssatz … zu einer signifikanten Überzeichnung der tatsächlichen Belastungssituation“ führt.
Forderungen nach einer kürzeren Dauer im Rahmen der Durchschnittsbetrachtung
Trotz des Umfeldes aktuell steigender Zinsen zeigen die jüngst angestellten Prognosen, dass der durchschnittliche Zinssatz bei Beibehaltung des 10-JahresZeitraumes bis einschließlich dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 weiter absinken und damit der Wert der Pensionsrückstellungen aus diesen Zinsänderungseffekten weiter ansteigen wird. Auch bei einer möglichen Rückkehr zum 7-Jahres-Zeitraum würde es erst zum 31. Dezember 2024 zu einem wieder höheren Zinssatz kommen. Insofern plädiert das IDW in seinem Schreiben aus dem Oktober dafür, den Unternehmen zu ermöglichen, den zuletzt verwendeten Diskontierungszinssatz solange beizubehalten, bis der Zinssatz nach BilMoG (7-Jahres-Betrachtung) diesen übersteigt. So würde zumindest kurzfristig Abhilfe geschaffen.
IDW plädiert für nachhaltige Neuausrichtung
Darüber hinaus spricht sich das IDW weiter für die nachhaltige Neuausrichtung der handelsrechtlichen Abzinsungskonzeption bei Pensionsrückstellungen aus und betont erneut die Vorgabe eines festen Diskontierungszinssatzes als gangbare Alternative. Dieser Zinssatz könnte unter Berücksichtigung handelsrechtlicher Vorsichtsgesichtspunkte bei derzeit ca. 3 % liegen. Kritiker entgegnen u. a., dass es hierbei wieder zu starken stillen Reserven oder Lasten in den Unternehmensbilanzen kommen könnte.
Aktuell ist nach den uns vorliegenden Informationen noch keine Entscheidung in jedwede Richtung gefallen. Fest steht, dass die Diskussion um eine Reform der handelsrechtlichen Abzinsungskonzeption für Pensionsrückstellungen dynamischer wird. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.